Unter dem Thema: „Inklusion, Irrweg oder Ausweg?“ führte die UWV-Kreistagsfraktion am Samstag den 19.10.2013 eine Informationsveranstaltung im Kreishaus Euskirchen durch.
Direkt zu Beginn teilten die Organisatoren mit, dass die eingeplante Fachreferentin aufgrund der Ihr im Falle einer Teilnahme angedrohten dienstrechtlichen Konsequenzen, leider nicht vortragen durfte.
Warum eigentlich? Ist dieses informieren den eigenen Schulbehörden in NRW ein Dorn im Auge?
So blieb es dem UWV-Fraktionsvorsitzenden Franz Troschke vorbehalten, im Zusammenspiel mit der Koreferentin Nicole Thielen, die als ehemaligen Grundschullehrerin über eine reichhaltige Praxiserfahrung im inkludierten Lernen verfügt, die rund 30 interessierten Zuhörer durch die Problematik zu führen.
Wie ja in der jüngsten Zeit vielfältig berichtet wurde, muss nun auch in NRW die UN-Konvention bezüglich der Inklusion behinderter Kinder in geltendes Recht umgesetzt werden. In NRW ist diese besser bekannt unter der Bezeichnung „9. Schulrechtsänderungsgesetz“.
Dabei gilt es folgenden Förder-Schwerpunkten Rechnung zu tragen:
- Lernen
- Geistige Entwicklung
- soziale emotionale Entwicklung
- körperlich motorische Entwicklung
Ziel des Inklusionsgedanken ist es, allen Kindern die normale Teilnahme am Bildungsprozess zu ermöglichen, ohne eine Förderschule zu besuchen. Ein Ziel, welches bereits an einigen Schulen mit Leben gefüllt wird.
Die Referenten zeigten deutlich die Notwendigkeit der erheblichen Anstrengungen hinsichtlich der räumlich-sächlichen und personellen Ausstattung seitens der Kommunen auf und betonten, dass trotz des in der Landesverfassung festgelegten Konnexitätsprinzips keinerlei Überlegungen des finanziellen Ausgleichs angestellt wurden.
Auch wurden bisher keine verbindlichen Standards in Bezug auf die Umsetzung festgelegt.
In der anschließenden Diskussion zog das überaus interessierte Auditorium, unter dem sich auch viele fachkundige Lehrer befanden, übereinstimmend das Fazit:
„Gut gemeint, aber schlecht gemacht“.