Antrag UWV F 38-2017

X Öffentliche Sitzung

Beratungsfolge:

Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr: 22.11.2017

Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr: 04.12.2017

Kreisausschuss: 06.12.2017

Kreistag: 13.12.2017

F 38/2017
Datum: 25.10.2017
Unkontrollierter freier Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen
hier: Antrag der UWV-Fraktion

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

die UWV-Fraktion beantragt, unter Berücksichtigung der Geschäftsordnung des Kreistages und seiner Ausschüsse, das Thema „Unkontrollierter freier Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen“ auf die Tagesordnung zu setzen mit folgenden Anfragen:

  1. Gibt es seit den letzten Mitteilungen betreffend Kastrationspflicht für Freigängerkatzen (Z 1 zu A 72/2015; Z 1 zu F 28/2016) aktuelle Erkenntnisse zu der Anzahl freilaufender, nicht kastrierter Tiere bzw. deren Erkrankungsstand?
  2. Welche Kommunen sind im Hinblick auf freilaufende bzw. freilaufende und unkastrierte Katzen besonders betroffen?
  3. Welche Hinderungsgründe sind bekannt, die einer entsprechenden Satzung entgegenstehen, die gem. Ermächtigungsverordnung nach § 13 b TierSchG möglich sind?
  4. Ist es zulässig, die durch eine solche Satzung entstehenden Kosten aus den Zahlungen für Ausgleichsmaßnahmen, beispielsweise im Hinblick auf Windkraftanlagen, zu kompensieren?

 

Begründung:

Seit etwa 2 Jahren sind die Kreise und kreisfreien Städte dazu ermächtigt worden, Verordnungen zum Schutz freilaufender Katzen zu erstellen.

Vor Erlass solcher Verordnungen ist das Vorliegen der Voraussetzung für die Ausweisung von Schutzgebieten festzustellen und zu dokumentieren.

Aufgrund der bekannten, jahrelangen Versuche der Tierschutzvereine, zahllose Katzen einzufangen und zu kastrieren, um das Problem der Überpopulation und zunehmenden Krankheiten zu bewältigen, sind in einigen Kommunen wiederholt Versuche unternommen worden, entsprechende Satzungen zu erlassen.

Da die Umsetzung solcher Satzungen von formalen Voraussetzungen abhängt (deutliche Zunahme freilaufender, unkastrierter sowie kranker Katzen; bestimmte Gebiete, in denen diese Populationen als Überpopulationen zu bezeichnen sind), wäre nunmehr zu hinterfragen, ob aktuelle Erkenntnisse vorliegen, nach denen der Erlass einer solchen Verordnung möglich bzw. sachlich geboten ist.

Eine solche Satzung kann den Druck auf Halter oder solche Personen, die freilaufende Katzen füttern, erhöhen, ihre Katzen zu kennzeichnen bzw. kastrieren zu lassen.

Darüber hinaus kann die Zunahme auswildernder Katzen die Population von Singvögeln, zumindest in Siedlungsbereichen, beeinträchtigen.

Insoweit ist zu hinterfragen, ob und welche Erkenntnisse seit den letzten Stellungnahmen der Verwaltung zu ähnlich lautenden Anträgen festzustellen sind.

 

Für die UWV-Fraktion
Franz Troschke

 

für die Richtigkeit

gez. Nicole Troschke
Nicole Troschke
Fraktionsgeschäftsführerin

Von | 2018-11-08T19:37:21+02:00 Mittwoch 25. Oktober 2017|Anträge UWV|