Damit die Abzocke nicht weiter geht!
„Sind die da Oben noch dicht?“
Das fragten wir zum Thema Kanaldichtigkeitsprüfung vor rund einem Jahr. Leider hat der von uns erhoffte teilweise Einzug des normalen Menschenverstandes in den Landtag von NRW nicht wirklich statt gefunden.
Rot/Grün hat jetzt sozusagen durch die Hintertür die Dichtigkeitsprüfung trotz mangelndem Nutzen durchgezogen und leistet damit immer noch einer Abzocke der Bürger Vorschub.
Denn in Wasserschutzgebieten sollen private Abwasserrohre von Häusern, die vor 1965 gebaut wurden, bis 2015, neuere Gebäude dort bis 2020 geprüft werden.
Außerhalb von Wasserschutzgebieten sind die Kommunen per Satzung zuständig, ob geprüft wird.
Und hier die Hintertür: Dort, wo bereits per Satzung eine Dichtheitsprüfung angeordnet ist,
besteht diese Regelung fort, nämlich in den meisten Gemeinden.
Der ganze Vorgang ist wieder einmal mehr ein Beispiel von typischer Klientelpolitik mit einer undurchsichtigen Gesetzeslage. Der kleine Bürger wird weiter gegängelt und unter Generalverdacht gestellt, aber was ist mit den undichten Pipelines der großen Raffinerien in Köln-Godorf? Stichwort „Kerosinsee?“
Da jetzt die Gemeinden zuständig sind, haben wir für Zülpich schon einen Antrag zur Aufhebung der der entsprechenden Satzung gestellt.
Wir können uns eigentlich nicht vorstellen, dass sich unsere Bürgermeister einer bürgerfreundlichen Regelung verschließen werden.
Deshalb bleiben wir weiter am Ball!
Ihre UWV-Fraktion im Rat der Stadt Zülpich
gez.
Dipl.Kfm. Gerd Müller
(Fraktionsvorsitzender)
0163 1370 863